Was ist eine Schule mit dem Förderschwerpunkt „Sprachheilförderung“?

Die besondere Förderung von Kindern mit Schwerpunkt „Sprachheilförderung“ bietet die Heiligenbergschule bereits seit dem Schuljahr 1999 / 2000 an.

Das Besondere: Unterricht und Erziehung werden auf sprachheilpädagogischer Grundlage so gestaltet, dass gravierenden Sprachbeeinträchtigungen und ihren Auswirkungen, die durch vorbeugende Maßnahmen in der allgemeinen Schule nicht zu beheben sind, begegnet werden kann.

Merkmale:

Die Abteilung „Sprachheilschule“ ist

  • Angebotsschule
  • Durchgangsschule

bzw.

  • Frühzeitige Förderung mit dem Ziel Rückschulung
  • Fördermaßnahme auf Zeit

 

Die Kinder in den Klassen der Abteilung „Sprachheilschule“ werden grundsätzlich nach den Richtlinien der Grundschule (Regelschule) unterrichtet. Falls Kinder einen weiteren Förderbedarf z.B. im Schwerpunkt „Lernen“ aufweisen, ist nach Abklärung durch das BFZ eine anderweitige Förderung vorgesehen.

 

Welche Möglichkeiten bietet die Abteilung „Sprachheilschule“ meinem Kind?

 

Ziel ist es, SchülerInnen die Möglichkeit zu geben, unter den Bedingungen ihrer erschwerten Teilhabe am System Sprache zu Lernerfolgen zu führen. Dieses erfordert eine zusätzliche Aufbereitung der Unterrichtsthemen. Der Unterricht soll möglichst allen SchülerInnen intensive Gelegenheit zu laut- und schriftsprachlichen Äußerungen geben.

  • Sprachheilpädagogisch orientierter Unterricht
  • Sprachförderung als Grundelement des Unterrichts
  • Förderstunden, Kleingruppen, klassenübergreifende Förderung
  • kleinere Gesamtschülerzahl pro Klasse (6 bis 12 Sch)
  • individueller Förderplan
  • Blockunterricht mit ritualisierten Abläufen
  • Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen
  • intensive Elternarbeit
  • zusätzliche Förderschwerpunkte:
  • Motorik (Grob- und Feinmotorik)
  • Auditive Wahrnehmung
  • Visuelle Wahrnehmung
  • Sozio-emotionale Faktoren

Welche Kinder besuchen die Abteilung ?

Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderbereich ‚Sprachheilförderung‘:

  • Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen, um nur einige zu nennen: (Artikulations- und phonologische Störungen-, Wortschatz, Wortfindung, Sprachverständnis, Grammatik, Hörstörungen, auditive Wahrnehmung und Verarbeitung, Stimm- und Redeflussstörungen wie Poltern und Stottern, Störungen des Lese- und Rechtschreiberwerbs, Muskelfunktionsstörungen im Gesichtsbereich, Näseln…)
  • Kinder mit Beeinträchtigung der Kommunikation (Pragmatik)
  • Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich der gesprochenen und geschriebenen Sprache
  • Kinder mit zusätzlichen Beeinträchtigungen im Bereich Motorik, Arbeits- und Sozialverhalten

Wie und wo melde ich mein Kind an?

1.Klasse: Mein Kind ist schulpflichtig.

Die Grundvoraussetzungen für den Schriftspracherwerb und den mathematischen Bereich sind vorhanden. Es zeigt Gruppenfähigkeit. Arbeitsverhalten und Konzentration sind angemessen.

Schulorganisatorischer Ablauf:

  • Sie nehmen Kontakt mit der Grundschulleitung auf.
  • Sie stellen in schriftlicher Form den Antrag auf Beschulung in der Abteilung „Sprachheilschule“ der Heiligenbergschule, Gesungen.
  • Sie geben Berichte von Logopädie, SPZ, Frühförderung u.ä. dazu.
  • Die dann erstellte Förderdiagnostische Stellungnahme mit Fördervorschlägen wird mit Ihnen besprochen und dient als Grundlage für die Aufnahme.
  • Sie werden zu dieser Stellungnahme angehört und erhalten dann ggf. eine schriftliche Aufnahmebestätigung.

Welche Lehrkräfte arbeiten in der Abteilung „Sprachheilschule“?

In diesen Klassen arbeiten FörderschullehrerInnen mit dem Studienschwerpunkt Sprachheilpädagogik. Zusätzlich unterrichten Lehrkräfte aus dem Grundschulbereich.

 

Haben sie noch Fragen? Fehlen Ihnen noch weitere Informationen?

... hier ihre Kontaktmöglichkeiten:

  • Schulleitung der Heiligenbergschule Tel.: 05662-2139
  • Förderschullehrkräfte Herr Leuteritz, Frau Weber und Frau Kellner
  • Schulamt in Fritzlar Tel.: 05662 – 790 0
  • Ihre jeweils zuständige Grundschule